Kopf Stüdemann

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Hornisse

Vespa crabro

Hornisse

Wie alle sozialen Faltenwespen (Vespidae) besitzt auch die Hornisse (Vespa crabro) vier durchsichtige Flügel, die in Ruhestellung in Längsrichtung gefaltet werden.

Bei dieser größten einheimischen Faltenwespenart erreichen die Weibchen eine Körperlänge von 23 bis 35 mm, die Männchen 21 bis 38 mm und die Arbeiterinnen 18 bis 25 mm. Die schwarz-gelbe Warnzeichnung deutet darauf hin, dass es sich um recht wehrhafte Insekten handelt. Kopf und mittlerer Körperabschnitt der Hornissen weisen darüber hinaus einen hohen Rotanteil auf. Der mittlere Körperabschnitt bleibt stets ohne Gelbfärbung. Dem Stirnschild fehlen schwarze Zeichnungsmuster, wie sie z. B. bei der Deutschen und der Gemeinen Wespe zu finden sind. Einzeln überwinternde Weibchen, die im Herbst begattet wurden (Königinnen), gründen im darauf folgenden Frühjahr ohne die Hilfe von Arbeiterinnen eine neue Kolonie und ziehen eine erste Brut von wenigen, recht kleinen Arbeiterinnen auf. Nach dem Schlupf dieser Arbeiterinnen ist die Königin nur noch für die Eiablage zuständig, während sich die Arbeiterinnen um Nahrungsbeschaffung und Brutpflege kümmern. Männchen entstehen erst gegen Ende des Sommers und sterben bald nach der Begattung ab. Der gesamte Hornissenstaat bleibt lediglich bis Ende Oktober bestehen. Nur die begatteten Jungweibchen überleben den folgenden Winter in einem Versteck im Erdreich, bzw. in morschem Holz. Die Nester werden vorwiegend in größeren Baumhöhlen angelegt. Daneben können auch Nistkästen, Dachböden oder Hohlräume im Mauerwerk besiedelt werden. Hornissennester bestehen aus einer papierartigen Masse und werden aus zerkauten Holzteilchen errichtet. Die ausgewachsenen Tiere ernähren sich hauptsächlich von Nektar und Pflanzensäften. Die Larven benötigen dagegen tierisches Eiweiß. Hierzu werden sie von den Arbeiterinnen v. a. mit Wespen und Fliegen gefüttert, die im Flug erbeutet werden. Hornissen spielen somit durch die Bestandsregulierung anderer Insektenarten eine wichtige Rolle im Ökosystem. Die Stiche der Hornissen sind, trotz anders lautender Gerüchte, nicht gefährlicher als die von Honigbienen. Allergische Reaktionen auf das Hornissengift sind relativ selten. So gehen in Deutschland seit 1968 erst zwei Todesfälle auf Hornissenstiche zurück. Allgemein gelten Hornissen als wenig angriffslustig. Die Tiere stechen erst dann zu, wenn sie gereizt werden. Anders als die Arbeiterinnen der Gemeinen und der Deutschen Wespe machen sich Hornissen nicht über Marmelade, Obstkuchen oder andere süße Nahrungsmittel her. Aufgrund ihres zu Unrecht schlechten Rufes wurden und werden Hornissen vielerorts bekämpft. Infolge von Bekämpfungsmaßnahmen und Zerstörung ihres Lebensraums sind die Tiere so selten geworden, dass sie in manchen Bundesländern in die Rote Liste der gefährdeten Tierarten aufgenommen wurden. Die Hornisse gehört in Deutschland zu den besonders geschützten Tierarten. Nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten Hornissen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Ein Verstoß gegen diese Schutzbestimmungen kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Bei begründeten Problemen mit Hornissen können Hornissenvölker von dementsprechend geschulten Fachleuten umgesiedelt werden. Eine Genehmigung für eine solche Umsiedlungsmaßnahme erteilen die dafür zuständigen Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege.

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