Kopf Stüdemann

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Maulwurf

Talpa europaea

Maulwurf

Während wohl jeder die sog. Maulwurfshügel kennt, dürften dagegen die wenigsten Menschen dem Maulwurf selbst schon einmal live begegnet sein, was in erster Linie auf die unterirdische Lebensweise dieses kleinen Säugetiers zurückzuführen ist.

Der europäische Maulwurf gehört, wie auch Spitzmäuse und Igel, zu den Insektenfressern. Maulwürfe leben unterirdisch in selbst gegrabenen Höhlensystemen und weisen eine ganze Reihe interessanter Anpassungen an diesen Lebensraum auf. Auffällig sind die zu effektiven Grabwerkzeugen umgebildeten Vorderbeine. Der Körper ist walzenförmig, der Kopf spindelförmig verlängert. Augen und Ohröffnungen liegen in speziellen Hautfalten verborgen und sind so bestens vor Bodenpartikeln geschützt. Die kleinen Augen können vermutlich nur noch Helligkeitsunterschiede wahrnehmen. In ihrem dunklen Gangsystem orientieren sich Maulwürfe in erster Linie mit Hilfe des Tastsinns. Ausgewachsene Maulwürfe können bis zu 16 cm lang werden. Die größten Tiere erreichen ein Gewicht von maximal 130 g. Die Art kommt vom gemäßigten Europa bis nach West-Asien vor. Der sehr anpassungsfähige Maulwurf besiedelt u. a. Feuchtwiesen mit hohem Grundwasserstand, Laub- und Mischwälder, Parks, trockene und sandige Kiefernheiden sowie Kulturland wie Gärten und Äcker. Reviergröße und Populationsdichte hängen weitgehend vom Nahrungsangebot ab. In optimalen Biotopen wie Laubwäldern oder Wiesen beträgt die Reviergröße lediglich 300-400 qm. Dagegen benötigen Tiere in Biotopen mit wenigen Nahrungstieren bis zu 5.000 qm große Reviere. Maulwurfsgänge fungieren als -Fallgrubenstrecken-, in denen sich Beutetiere wie Regenwürmer oder Insektenlarven bei ihren Wanderungsbewegungen durch die Bodenschichten sammeln. Nach Fertigstellung eines Gangsystems, das den Revierinhaber mit ausreichend Nahrung versorgt, wird i. d. R. nur noch wenig gegraben. Maulwürfe sind das ganze Jahr über aktiv. Eine Winterruhe findet nicht statt. Die Paarungszeit erstreckt sich von Ende Februar bis Anfang Mai. Normalerweise werden 3 bis 4 Junge geboren. Die Tragzeit beträgt 4 Wochen. Nach der Geburt leben die Jungen für 6 bis 10 Wochen im Revier ihrer Mutter. Im Alter von 5 Wochen verlassen sie erstmals das Aufzuchtsnest und unternehmen Ausflüge in das Gangsystem. In den Monaten Juni bis August begeben sie sich auf die Suche nach eigenen Territorien. Im Freiland werden Maulwürfe meist nicht älter als 3 Jahre. In Gefangenschaft können sie bis zu 5 Jahre alt werden. Der Maulwurf ist in den meisten Fällen eher als Lästling denn als Schädling zu bezeichnen. Maulwurfshaufen auf Zierrasenflächen stellen in erster Linie ein optisches Problem dar. Vor allem in Gartenbaubetrieben können die Tiere aber auch als Schädlinge auftreten, wenn die Gänge in oberflächennahen Bodenschichten anlegt werden und durch den entstandenen Wurzelschaden insbesondere Jungpflanzen absterben. Wenn Maulwürfe Sportrasenflächen besiedeln, können die möglichen Konsequenzen noch gravierender sein. Durch das Anlegen der unterirdischen Gangsysteme kann die Erde einsacken, was in den schlimmsten Fällen zu schweren Verletzungen bei Sporttreibenden Personen führen kann. Bei allen Vertreibungs- oder Bekämpfungsaktionen ist zu berücksichtigen, dass der Maulwurf in Deutschland als rechtlich besonders geschützte Tierart gilt. Es ist gesetzlich verboten wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Ein Verstoß gegen diese Schutzbestimmungen kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 65 BNatSchG). Ausnahmen und Befreiungen von den Schutzbestimmungen dürfen nur von den zuständigen Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege ausgesprochen werden (§ 62 BNatSchG). Nicht genehmigungspflichtig ist das Vertreiben von Maulwürfen, wenn die Tiere dabei nicht verletzt oder anderweitig geschädigt werden.

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