Zur Schädlingsvermeidung, Schädlingsfrüherkennung und Schädlingsbekämpfung erstellen wir umfassende Gefahrenanalysen, die Ihre angewendeten Standards sowie die für Sie gültigen rechtlichen Richtlinien erfüllen.
Gern erstellen wir Ihnen eine individuelle Gefahrenanalyse unter Berücksichtigung der für Ihre Branche geltenden Richtlinien und Standards.
Gemäß IFS Standard erfolgt eine Unterscheidung nach Situationen, die eine Risikobetrachtung / HACCP erfordern und nach Situationen, in denen es ausreicht, die mögliche Gefahr zu erkennen, zu beschreiben und zu beherrschen, wobei dieses jedoch nicht bedeutet, dass dabei keinerlei Maßnahmen erforderlich sind.
Gemäß HACCP besteht eine Verpflichtung zur kontinuierlichen Überwachung der Gefahr, wobei die Überwachung dokumentiert werden muss. Eine alleinige Beherrschung der Gefahr ist bei HACCP nicht ausreichend.
Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 enthält Definitionen zu den Begriffen, die für die Gefahrenanalyse relevant sind und bildet damit die Basis für ihre sachgerechte und standardkonforme Durchführung.
Als Gefahr wird in der Verordnung “ein biologisches, chemisches oder physikalisches Agens” (eine wirkende Substanz) definiert, “das in einem Lebensmittel oder Futtermittel oder einem Zustand eines Lebensmittels oder Futtermittels eine Gesundheitsbeeinträchtigung verursachen kann”.
Gemäß der Verordnung handelt es sich bei einem Risiko um “eine Funktion der Wahrscheinlichkeit einer die Gesundheit beeinträchtigenden Wirkung und der Schwere dieser Wirkung als Folge der Realisierung einer Gefahr”.
Die Risikoanalyse ist gemäß der Verordnung ein “Prozess”, der sich “aus den drei miteinander verbundenen Einzelschritten Risikobewertung, Risikomanagement und Risikokommunikation” zusammensetzt.
Die Risikobewertung wird von der Verordnung als “wissenschaftlich untermauerter Vorgang” definiert, der sich in die “vier Stufen Gefahrenidentifizierung, Gefahrenbeschreibung, Expositionsabschätzung und Risikobeschreibung” gliedert.
Das Risikomanagement ist laut Verordnung ein “Prozess”, der von “der Risikobewertung zu unterscheiden” ist und in dem es um, “die Abwägung strategischer Alternativen in Konsultation mit den Beteiligten unter Berücksichtigung der Risikobewertung und anderer berücksichtigenswerter Faktoren und gegebenenfalls der Wahl geeigneter Präventitions- und Kontrollmöglichkeiten” geht.
Als Risikokommunikation wird in der Verordnung der “interaktive Austausch von Informationen und Meinungen über Gefahren und Risiken, risikobezogene Faktoren und Risikowahrnehmung zwischen Risikobewertern, Risikomanagern, Verbrauchern, Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen, Wissenschaftlern und anderen interessierten Kreisen einschließlich der Erläuterung und der Grundlage für Risikomanagemententscheidung” im Rahmen der Risikobewertung verstanden.
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